Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 11.12.1992 - 9 S 210/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62
Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.12.1992 - 9 S 210/92
Zwar ist bei ausgesprochen gefährlichen Sportarten nach der Rechtsprechung (BGHZ 39, 156, 161; 63, 140, 144: gefährliche Autorennen, waghalsige Felskletterei, Box- und Ringkämpfe) eine konkludente Einwilligung des Sportlers durch seine Teilnahme in das mit dem Sport verbundene Verletzungsrisiko in Betracht zu ziehen. - BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.12.1992 - 9 S 210/92
Zwar ist bei ausgesprochen gefährlichen Sportarten nach der Rechtsprechung (BGHZ 39, 156, 161; 63, 140, 144: gefährliche Autorennen, waghalsige Felskletterei, Box- und Ringkämpfe) eine konkludente Einwilligung des Sportlers durch seine Teilnahme in das mit dem Sport verbundene Verletzungsrisiko in Betracht zu ziehen.